Indiens DGFT gibt Änderungen der Einfuhrbestimmungen und -richtlinien für bestimmte Chemikalien und Pestizide bekannt

Hintergrund

Am 15. Oktober 2025 Indiens Generaldirektion für Außenhandel (DGFT) hat eine Mitteilung herausgegeben, mit der die Einfuhrbestimmungen für bestimmte Chemikalien und Pestizide, die in den Kapiteln 29 und 38 aufgeführt sind, überarbeitet werden. Indische Handelsklassifizierung (Harmonisiertes System) [ITC (HS), 2022 – Anhang I]. Die Änderungen wurden gemäß dem Gesetz über den Außenhandel (Entwicklung und Regulierung) von 1992 vorgenommen und stehen im Einklang mit der Außenhandelspolitik (FTP) 2023.

Die DGFT ändert die Einfuhrbestimmungen für Chemikalien und Pestizide für verschiedene chemische Substanzen, führt neue Genehmigungspflichten ein und präzisiert bestehende Regeln für bestimmte ITC (HS)-Codes im Zusammenhang mit organischen Chemikalien und sonstigen chemischen Produkten.

Wichtige Änderungen:

Einführung der Einfuhrgenehmigungspflicht

  • Für bestimmte Chemikalien und Pestizide wie Bifenthrin (ISO), Prallethrin und andere spezifizierte Insektizide und Herbizide unterliegt die Einfuhr nun einer Einfuhrgenehmigung, die vom Central Insecticide Board & Registration Committee (CIB&RC) unter dem Ministerium für Landwirtschaft und Bauernwohlfahrt ausgestellt wird.

Überarbeitete Richtlinienbedingungen für ausgewählte ITC (HS)-Codes

  • ITC HS 29162020 (Bifenthrin, Prallethrin):
    • Die Einfuhr unterliegt nun der Richtlinie Nr. 07 des Kapitels.
  • ITC HS 29314930 (Glyphosat, Fosetyl-al, Glufosinat-Ammonium, Glyphosat-Kaliumsalz):
    • Für die Einfuhr ist gemäß Richtlinie Nr. 04 eine Einfuhrgenehmigung der CIB&RC erforderlich.
  • ITC HS 38089361 (Waren gemäß Ergänzender Anmerkung 7):
    • Die Einfuhr unterliegt einer Einfuhrgenehmigung des CIB&RC unter der Aufsicht des Landwirtschaftsministeriums gemäß der Richtlinie Nr. 04.

Besondere Bedingungen für die Einfuhr von Glufosinat und seinen Salzen

  • Die Einfuhr ist nur mit einer gültigen Registrierungsbescheinigung von CIB&RC und einer Bestätigung über die Nichtbeschränkung gemäß dem Insektizidgesetz von 1968 zulässig.
  • Beschränkt: Für Kosten, Versicherung und Fracht (CIF) unter (14.61) $ pro kg.
  • Kostenlos: Ab einem CIF-Wert von 14.61 $ pro kg.
  • Die Versicherungsbedingung wird ein Jahr nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Nr. 54/2024 überprüft.

Klarstellung für sonstige Chemikalien- und Pestizideinträge

  • Zahlreiche weitere HS-Codes gemäß den Kapiteln 29 und 38 wurden angepasst, um die Übereinstimmung mit dem Insektizidgesetz von 1968 und dem regulatorischen Rahmen des CIB&RC sicherzustellen.
  • Die Einfuhr von registrierten und nicht verbotenen Rezepturen ist weiterhin frei, sofern die oben genannten Bedingungen eingehalten werden.
  • Inkrafttreten: Sofort nach Veröffentlichung im Amtsblatt von Indien (Außerordentliche Ausgabe)

Wichtigste Erkenntnisse für Importeure:

  • Bitte überprüfen Sie vor der Einfuhr die CIB&RC-Registrierung und die Einfuhrgenehmigung.
  • Stellen Sie die Einhaltung der aktualisierten Einfuhrbestimmungen für die relevanten HS-Codes sicher.
  • Beachten Sie die Preisbeschränkungen für Glufosinat und seine Salze.
  • Verträge und Dokumentationen auf Übereinstimmung mit den neuen Bestimmungen prüfen.

Auswirkungen der Benachrichtigung:

Die Einfuhrbestimmungen für mehrere spezifische ITC (HS)-Codes gemäß den Kapiteln 29 und 38 wurden mit sofortiger Wirkung geändert, um eine regulatorische Aufsicht und eine Angleichung an die nationalen Gesetze zur Sicherheit landwirtschaftlicher Produkte zu gewährleisten.

Wir bestätigen, dass die obigen Informationen aus dem Directorate General of Foreign Trade (DGFT), Ministry of Commerce & Industry, Government of India, und dem Official Gazette of India stammen.

*Quelle

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