Die indische Regierung veröffentlicht die überarbeitete Verordnung „Public Procurement Make in India Order 2017“.

Am 20. Mai 2024 hat die indische Regierung eine Mitteilung zur Überarbeitung der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (Preference to Make in India) von 2017 veröffentlicht. Diese Überarbeitung zielt darauf ab, die Initiative „Make in India“ durch die Förderung der Herstellung und Produktion von Waren und Dienstleistungen zu fördern und arbeitet in Indien und steigert dadurch Einkommen und Beschäftigung. 

Veröffentlichung und Überarbeitung des Beschaffungsauftrags 

Die Beschaffungsverordnung wurde vom Ministerium für Industrieförderung und Binnenhandel (DPIIT) veröffentlicht, siehe Verordnung Nr. P-45021/2/2017-BE-II vom 15.06.2017 mit nachfolgenden Überarbeitungen, siehe Verordnung Nr. 45021/2/2017- PP (BE-II) vom 28.05.2018, 29.05.2019, 04.06.2020 und 16.09.2020. 

Im Anschluss an die zuvor erlassenen DPIIT-Anordnungen wurde die Abteilung für Chemie und Petrochemie (DCPC) hat am 43012, 52, 2017 und 25.5.2018 die Anordnungen Nr. CI-23.10.2018/13.03.2020/01.06.2020-Chem-I(B) erlassen. Die geänderte Anordnung des DPIIT vom 16. September 2020 wird nun als zukünftige Referenz verwendet und die früheren Anordnungen wurden widerrufen. 

Teilnahmeberechtigung und enthaltene Produkte 

Auf der Grundlage der verfügbaren Informationen hat das Ministerium festgestellt, dass ausreichende lokale Kapazitäten und lokaler Wettbewerb vorhanden sind. Daher sind nur lokale Lieferanten der Klasse I berechtigt, Angebote für die 28 in der folgenden Tabelle aufgeführten Produkte abzugeben, unabhängig vom Kaufpreis:    

Sr. Nr. Art der Gebotsposition 
Chemikalien 
1. Soda 
2. Ätznatron 
3. Carbon Black 
4. Formaldehyd 
5. Flüssiges Chlor 
6. Essigsäureanhydrid 
7. Nitrobenzol 
8. Acetaldehyd 
9. Ethylacetat 
Petrochemie 
10 Polyester-Filamentgarn 
11 Polyester-Stapelfaser 
12 Expandierbares Polyestyrol 
13 Polyesterchips/PET-Chips 
14 Butadien 
15 Benzol 
Pestizide 
16 DDVP 
17 Monocrotophos 
18 Fenvalerat 
19 Cypermethrin 
20 Chlorpyriphos 
21 Lambda-Cyhalothrin 
22 Glyphosat 
Farbstoff 
23 Azofarbstoffe 
24 Säuredirektfarbstoffe (außer Azo) 
25 Farbstoffe dispergieren 
26 Optische Aufheller 
27 Organisches Pigment 
28 Reaktivfarbstoffe 

Verifizierung und Compliance 

Zur unabhängigen stichprobenartigen Überprüfung der Selbsterklärungen und Bescheinigungen von Wirtschaftsprüfern und Buchhaltern sowie zur Bearbeitung eingegangener oder weitergeleiteter Beschwerden muss jede Beschaffungsstelle einen Ausschuss aus internen und externen Spezialisten bilden. 

Die Anordnung tritt sofort in Kraft und wird bei Bedarf geändert. Sie bleibt in Kraft, bis eine aktualisierte Mitteilung herausgegeben wird. 

Wir bestätigen, dass die oben genannten Informationen vom Department of Chemicals and Petrochemicals (DCPC) zusammengestellt wurden.

*Quelle

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