Indien verlängert Ausfuhrverpflichtungszeitraum für Importe unter QCO-Befreiung

Indien führt neue Standards mit Übergangsfristen für 18 Stoffe ein

Übersicht

Die Generaldirektion für Außenhandel (DGFT) hat mit der Mitteilung Nr. 28/2025-26 eine bedeutende Richtlinienänderung herausgegeben, mit der die Ausfuhrverpflichtungsfrist (EO) im Rahmen des Advance Authorization Scheme für Importe überarbeitet wird, die von den obligatorischen Qualitätskontrollanordnungen (QCOs) des Department of Chemicals & Petrochemicals (DCPC) ausgenommen sind.

Wichtige Änderung

·         Bisherige Regelung (FTP 2023 – Abs. 2.03(A) (1) (g)): Die EO-Frist war für von QCOs ausgenommene chemische Produkte auf 180 Tage ab dem Datum der Einfuhrfreigabe begrenzt.

·         Überarbeitete Bestimmung: Die EO-Frist für derartige Importe ist nun vollständig an Absatz 4.40 des Verfahrenshandbuchs angepasst, d. h. sie beträgt 18 Monate ab dem Datum der Zollabfertigung.

Auswirkungen auf die Handelsgemeinschaft

·         Erhöhte Flexibilität: Für Exporteure, EOUs und SEZ-Einheiten gilt nun ein standardisierter EO-Zeitraum von 18 Monaten, was die Planung und Ausführung von Exportaufträgen verbessert.

·         Vereinfachung der Politik: Entfernt die spezielle verkürzte EO-Zeitleiste für den Import chemischer Produkte im Rahmen von QCO-Ausnahmen.

·         Handelserleichterung: Unterstützt die betriebliche Leichtigkeit und die Einhaltung einheitlicher Vorschriften in allen Sektoren, die regulierte Inputs mit vorheriger Genehmigung importieren.

Datum des Inkrafttretens

· Diese Änderung ist ab dem Datum der Veröffentlichung sofort gültig.

Wir bestätigen, dass die oben genannten Informationen vom indischen Handels- und Industrieministerium und Amtsblatt zusammengestellt wurden.

*Quelle

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