Indien führt öffentliche Konsultation zum überarbeiteten Standard für Bittersalz durch

Das Bureau of Indian Standards bittet bis zum 24. Juni um Kommentare zur zweiten Revision der Norm für Magnesiumsulfat, allgemein bekannt als Bittersalz (zweite Revision von IS 2730).
Erster Standard für Bittersalz
Dieser Standard wurde erstmals 1964 veröffentlicht und anschließend 1977 überarbeitet. Zunächst wurden zwei indische Standardspezifikationen für Magnesiumsulfat veröffentlicht, IS 257 mit Schwerpunkt auf technischer Qualität und IS 377 mit pharmazeutischer Qualität. Diese Spezifikationen wurden anschließend in IS 2730 zusammengeführt.
In der ersten Überarbeitung wurden Änderungen an den Grenzwerten für den Magnesiumsulfatgehalt und an Chlorid und Eisen als Grenzwerte für die technische Qualität des Materials zur Verwendung in der Lederindustrie vorgenommen. Darüber hinaus wurden die Kriterien für die pharmazeutische Qualität gestrichen.
Änderungen in der zweiten Revision der Norm
- Die überarbeitete Norm schlägt vor, dass es zwei Materialklassen gibt: rein und technisch.
- Die reine Qualität des Materials wird in Kosmetika, Mineralwasser, Sprengstoffen und Seidengewichten verwendet. Die technische Qualität des Materials wird in der Textil- und Lederindustrie verwendet, wo es als Bräunungsfällungsmittel zum Zweck der Bräunungsfixierung verwendet wird. Es wird auch als Mikronährstoff in Düngemitteln verwendet, um Magnesiummangel in Pflanzen auszugleichen.
- Das Material muss in Form farbloser Kristalle vorliegen, die in Wasser löslich und in Ethylalkohol kaum löslich sind (90 % v/v).
- Es besteht die Gefahr, dass die Kristalle beim Ausblühen pulverig werden. Sofern zwischen Käufer und Lieferant nichts anderes vereinbart wurde, führt dieser Zustand nicht dazu, dass das Material unbrauchbar wird.
- Das Material wird nach Vereinbarung zwischen Käufer und Lieferant in luftdichten Behältern verpackt. Die zum Verpacken der reinen Sorte verwendeten Behälter müssen mit Polyethylen ausgekleidet sein.
Zusätzliche Anforderungen für Bittersalz sind in der folgenden Tabelle aufgeführt.
Sr. Nr. | Charakteristisch | Voraussetzung für die Note | |
Pure | Technik | ||
1 | Magnesiumsulfat (als MgSO4), (berechnet in Bezug auf das bei 300 °C getrocknete Material), Massenprozent | 99.5 bis 100.5 | 98.0 bis 100.5 |
2 | Chloride (als Cl), Massenprozent, max | 0.12 | 1.0 |
3 | Blei (als Pb), ppm, max | 5 | - |
4 | Arsen (als As2O3), ppm, max | 2 | - |
5 | Eisen als (Fe), Massenprozent, max | 0.002 (20 S./Min.) | 0.007 (70 S./Min.) |
7 | In Wasser unlösliche Stoffe, Massenprozent, max | - | 0.20 |
Weitere Einzelheiten zu den Anforderungen, Methoden, Kennzeichnung und Probenahme und BIS-Zertifizierung Kennzeichnung finden Sie hier: WCCHD17025380_24042024_2.pdf (bis.gov.in)
Wir erkennen an, dass die oben genannten Informationen vom Bureau of Indian Standards zusammengestellt wurden.