Indien führt Qualitätskontrollanordnungen für drei Chemikalien ein.

Am 14. November 2024 erließ das Department of Chemicals and Petrochemicals (DCPC) in Absprache mit dem Bureau of Indian Standards (BIS) eine Benachrichtigung zur Umsetzung von Qualitätskontrollanordnungen (QCOs) für drei kritische Chemikalien: H-Säure (CAS-Nr.: 90-20-0), K-Säure (CAS-Nr.: 118-03-6) und Vinylsulfon (CAS-Nr.: 16071-86-6). Diese Anordnungen zielen darauf ab, die Sicherheit und Qualität im Bereich der Industriechemikalien zu verbessern und basieren auf Entwürfen, die am 26. Juli 2024 veröffentlicht wurden.
Wichtige Anforderungen gemäß den neuen QCOs
Diese Chemikalien müssen den indischen Normen entsprechen und das Standardzeichen gemäß einer Lizenz des Bureau of Indian Standards gemäß Schema I des Anhangs II des Büro für indische Standards (Konformitätsbewertungs-)Vorschriften 2018. Das Bureau of Indian Standards Act 2016 regelt die Verwendung von Standardzeichen, wobei das Bureau of Indian Standards als Zertifizierungs- und Durchsetzungsbehörde fungiert. Für den Export bestimmte Chemikalien sind von dieser Verordnung ausgenommen.
Normen für die notifizierten Chemikalien
| Chemical | Indischer Standard | Titel des indischen Standards |
| H-Säure | Ist 8637: 2020 | H-Säure-Spezifikation |
| K-Säure | Ist 11557: 1986 | Spezifikation für 2-Naphthylamin-3:6:8 Trisulfonsäure, technisch |
| Vinylsulfon | Ist 18340: 2023 | Vinylsulfon-Spezifikation |
Datum der Durchsetzung
Die QCOs treten am 13. Mai 2025 (180 Tage nach Veröffentlichung) in Kraft. Den vollständigen Text der Bekanntmachung finden Sie Sie bitte diese Seite.
Wir bestätigen, dass die oben genannten Informationen vom Department of Chemicals and Petrochemicals (DCPC) zusammengestellt wurden.
