Indien eröffnet öffentliche Konsultation zum Entwurf von Vorschriften für die Entsorgung von Nichteisenmetallabfällen
In Indien ist die Ministerium für Wald, Umwelt und Klimawandel (MoEF&CC) hat in einer Mitteilung vom 2024. August 14 einen Entwurf für die zweite Änderung der Vorschriften für gefährliche und andere Abfälle (Management und grenzüberschreitende Bewegung) 2024 vorgeschlagen. Der Vorschlag schreibt vor, dass sich alle Hersteller von Nichteisenmetallen wie Aluminium, Kupfer und Zink bei der Zentrale Umweltbehörde (CPCB) und ihren Verpflichtungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) nachzukommen.
Konsultationszeitraum
Die Öffentlichkeit und die Interessenvertreter haben ab dem Veröffentlichungsdatum des Entwurfs der Vorschriften im Amtsblatt von Indien 60 Tage Zeit, um Feedback abzugeben. Nach Ablauf dieser Frist wird die Zentralregierung etwaige Einwände oder Vorschläge prüfen, bevor sie die Bekanntmachung abschließt.
Wesentliche Bestimmungen des Regelungsentwurfs
Meldepflicht: Das CPCB hat die Registrierung für alle Hersteller, Produzenten, Sammelstellen, Aufbereiter und Recycler von Nichteisenmetallen obligatorisch gemacht. Das CPCB kann jährliche Wartungs- und Registrierungsgebühren erheben.
Online-Registrierungsportal: Das CPCB soll innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der Umsetzung der zweiten Änderungsverordnung zu gefährlichen und anderen Abfällen (Management und grenzüberschreitende Bewegung) im Jahr 2024 ein funktionsfähiges Online-Portal für die Registrierung, Einreichung von Jahreserklärungen, EPR-Zertifikaten und die Rückverfolgung von Materialien einrichten.
Die Ausstellung von EPR-Zertifikaten: Die Recyclingbemühungen der Registranten werden vom CPCB durch die Ausstellung von EPR-Zertifikaten anerkannt. Die Zertifikate sind ab dem Ende des Geschäftsjahres, in dem sie ausgestellt werden, zwei Jahre lang gültig.
Pflicht für Refurbisher: Produkte aus Nichteisenmetallen können wiederaufbereitet werden. Wiederaufbereiter, die sich beim CPCB registrieren lassen, erhalten Wiederaufbereiterzertifikate.
Pflichten des Großverbrauchers: Alle Entitäten Als Großverbraucher gelten Unternehmen, die mindestens 1.000 Tonnen Nichteisenmetallprodukte verwenden. Großverbraucher müssen Sammelstellen einrichten und dafür sorgen, dass der Schrott an die registrierten Unternehmen übergeben wird.
Fazit
Die neuen Vorschriften sollen eine verantwortungsvolle Abfallwirtschaft fördern. Hersteller werden ermutigt, Verantwortung für das Ende der Lebensdauer ihrer Produkte zu übernehmen. Mit dieser Initiative hofft die Regierung, Industrieabfälle zu reduzieren, das Recycling zu fördern und neue Wege im Recyclingsektor zu schaffen.
Wir bestätigen, dass die oben genannten Informationen vom Ministerium für Forstwirtschaft, Umwelt und Klimawandel (MoEF&CC) zusammengestellt wurden.