Indien verschiebt die Frist für die Einhaltung der BIS-Vorgaben für Qualitätskontrollzertifikate für gewebte Säcke

Indische Flagge

Am 5. Januar 2026 veröffentlichte das indische Ministerium für Chemie und Düngemittel drei Bekanntmachungen im Amtsblatt, mit denen die Umsetzungsfristen bestehender Qualitätskontrollverordnungen (QCOs) gemäß dem Bureau of Indian Standards Act von 2016 geändert wurden. Indien verschiebt die Frist für die Einhaltung der BIS-Vorschriften für QCOs für gewebte Säcke auf Oktober 2026.

Inkrafttreten und betroffene Produkte

Die Änderungen verschieben das Inkrafttreten auf den 6. Oktober 2026 für die folgenden Produktkategorien:

  • Verordnung über Textilien – Gewebesäcke aus Polyethylen hoher Dichte (HDPE) / Polypropylen (PP) zur Verpackung von 50 kg Zement (Qualitätskontrolle), 2023 (geändert durch SO 51(E))
  • Textilien – Polypropylen (PP) gewebte, laminierte Blockbodenventilsäcke für die Verpackung von 50 kg Zement (Qualitätskontrolle) Verordnung 2023 (geändert durch SO 52(E))
  • Verordnung über Textilien – Polypropylen (PP) / Polyethylen hoher Dichte (HDPE) laminierte Gewebesäcke für die Postsortierung, Lagerung, den Transport und die Verteilung (Qualitätskontrolle), 2023 (geändert durch SO 53(E))

Sobald dies anwendbar ist, müssen die Hersteller die entsprechenden indischen Normen einhalten und eine obligatorische BIS-Zertifizierung erhalten, bevor sie die betreffenden Produkte herstellen oder auf dem indischen Markt in Verkehr bringen dürfen.

*Quelle

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