Behörden (Pestizide)

Central Insecticides Board und Registration Committee

Der Import, die Herstellung, der Verkauf, der Transport, die Verteilung und die Verwendung von Insektiziden werden in Indien von der zentralen Insektizidbehörde und dem Registrierungsausschuss geregelt.

Das Pestizid in Indien wird von den folgenden zwei Regierungsbehörden reguliert

  1. Central Insecticides Board and Registration Committee (CIBRC) und
  2. Indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -normen (FSSAI)

Zentrale Insektizidbehörde (CIB)

Der Zentrale Insektizidausschuss berät die Bundesregierung und die Landesregierungen in technischen Angelegenheiten, die sich aus der Anwendung dieses Gesetzes ergeben, und nimmt die anderen Aufgaben wahr, die dem Ausschuss durch oder auf Grund dieses Gesetzes übertragen werden.

Der CIB-Ausschuss regelt die Einfuhr der neuen Wirkstoffe oder Pestizidformulierungen in Indien.

Es ist das Spitzengremium, an dem verschiedene Experten beteiligt sind, die die Registrierungsfähigkeit eines bestimmten Moleküls in Indien bewerten.

Nach der Zulassung durch CIB wird das neue Molekül in den Insektizidplan aufgenommen. Sobald CIB die Aufnahme des neuen Moleküls genehmigt hat, kann der Antragsteller mit dem Registrierungsprozess beginnen.

Registrierungsausschuss (RC)

Registrierung von Insektiziden nach Prüfung ihrer Formeln und Überprüfung der vom Importeur oder Hersteller gemachten Angaben je nach Fall, ihrer Wirksamkeit und Sicherheit für Mensch und Tier.

Sobald das neue Molekül in den Insektizidplan aufgenommen wurde, muss der Antragsteller die Registrierung des neuen Moleküls unter verschiedenen 9(3)-Kategorien einholen, um das neue Molekül oder seine Formulierung legal in Indien zu verkaufen, zu handeln, herzustellen oder zu importieren.

Das RC erleichtert den Registrierungsprozess über ein Online-Portal. Die verschiedenen Experten im RC prüfen die Rezepturen und prüfen die Angaben des Importeurs oder des Herstellers hinsichtlich Wirksamkeit und Unbedenklichkeit für Mensch und Tier.

Nachdem die Anforderungen zufriedenstellend erfüllt sind, legt RC dem Antragsteller das Registrierungszertifikat (CR) vor.

Indische Behörde für Lebensmittelsicherheit und -normen (FSSAI)

Gemäß dem Gesetz über Lebensmittelsicherheit und -normen von 2006 hat die FSSAI ein wissenschaftliches Gremium mit einschlägigen Experten gebildet, das Höchstgehalte für Rückstände (MRL) empfiehlt.

In Indien generieren die State Agricultural Universities (SAUs)/Indian Council of Agricultural Research (ICAR) die an mehreren Standorten überwachten Feldversuchsdaten für Pestizidrückstände nach GAP auf registrierten, von CIB&RC genehmigten Kulturen.

Die Food Safety and Standard Authority of India (FSSAI) des Ministeriums für Gesundheit und Familienfürsorge wertet die Rückstandsdaten der überwachten Versuche auf der Grundlage des genehmigten GAP zur Festlegung der Rückstandshöchstgehalte aus und berücksichtigt dabei die ernährungsbedingte Exposition und Risikobewertung des Pestizids.

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