Neue EPR-Regeln für Nichteisenprodukte in Indien angekündigt

Neue EPR-Regeln für Nichteisenprodukte in Indien angekündigt

Das Ministerium für Umwelt, Forstwirtschaft und Klimawandel (MoEF&CC) hat eine amtliche Bekanntmachung (GSR 438(E)) vom 1. Juli 2025 herausgegeben, mit der ein neues Kapitel in die Vorschriften für gefährliche und andere Abfälle (Management und grenzüberschreitende Bewegung) von 2016 aufgenommen wird. Diese Änderungen bringen Bestimmungen zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Nichteisenmetallschrott mit sich und treten am 1. April 2026 in Kraft.

Wichtige Highlights

Rahmenwerk zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR)

Die Vorschriften gelten für Produzenten, Hersteller, Recycler, Aufbereiter, Sammelstellen und Großverbraucher, die mit Schrott oder Produkten aus Aluminium, Kupfer, Zink und deren Legierungen umgehen.

  • Obligatorische Registrierung: Alle Beteiligten müssen sich auf einem zentralen Online-Portal registrieren, das von der Zentrale Umweltverschmutzungskontrollbehörde (CPCB).
  • Recyclingziele: Beginnend mit 10 % im Zeitraum 2026–2027 werden die EPR-Ziele bis 75–2032 auf 2033 % steigen (gemäß Anhang XI).
  • EPR-Zertifikate: Hersteller können ihre Ziele erreichen, indem sie selbst recyceln oder über das CPCB-Portal EPR-Zertifikate von registrierten Recyclern erwerben.
  • Sanierungsoption: Zertifizierte Aufbereiter können die EPR-Verpflichtungen vorübergehend aufschieben.
  • Audits und Überprüfungen: Das CPCB oder seine autorisierten Agenturen können Transaktionen und die Einhaltung der Vorschriften regelmäßig prüfen.

Registrierungspflicht und digitale Compliance

Ein zentrales Online-Portal wird:

  • Registrierungen verwalten
  • Verfolgen Sie EPR-Zertifikate und Transaktionen
  • Überwachen Sie die Einhaltung der Vorschriften durch Rücksendungen und Berichte
  • Als Marktplatz für den Handel mit EPR-Zertifikaten fungieren

Verantwortlichkeiten der Stakeholder

  • Produzenten & Hersteller:
    • Stellen Sie die Abholung, das Recycling oder die Aufarbeitung ihrer Produkte sicher.
    • Erfüllen Sie die Mindestanforderungen für die Verwendung von Recyclingmaterial (gemäß Anhang XIII).
    • Reichen Sie Halbjahres- und Jahresabschlüsse ein.
  • Recycler:
    • Schrott umweltgerecht recyceln.
    • Führen Sie Transaktionsaufzeichnungen und reichen Sie Rücksendungen ein.
  • Aufbereiter:
    • Verlängern Sie die Produktlebensdauer durch sichere Aufarbeitung.
    • Gehen Sie verantwortungsvoll mit dem anfallenden Abfall um und entsorgen Sie ihn.
  • Inkassobüros:
    • Sammeln Sie den Schrott und übergeben Sie ihn an registrierte Recycling- oder Aufbereitungsbetriebe.
    • Reichen Sie regelmäßig Compliance-Berichte ein.
  • Großverbraucher:
    • Richten Sie Sammelstellen ein und übergeben Sie den Schrott nur an registrierte Stellen.

Rollen der Institutionen und Interessenvertreter

  • CPCB: Verwaltet das Portal, setzt die Einhaltung von Vorschriften durch, gibt SOPs heraus und führt Audits durch
  • Landesregierungen und SPCBs: Schaffen Sie Platz für Recyclinganlagen, führen Sie Inspektionen durch und fördern Sie das Bewusstsein
  • BIS: Aktualisieren relevante Standards Innerhalb von sechs Monaten
  • Lenkungsausschuss: Gegründet für Aufsicht, Streitbeilegung und Zielüberprüfung

Strafen und Umweltentschädigungen

  • Die Nichteinhaltung kann zu Folgendem führen:
    • Widerruf der Registrierung
    • Umweltkompensation
    • Rechtliche Schritte gemäß Abschnitt 15 des Umweltschutzgesetzes von 1986
  • Bei verspäteter Erfüllung (innerhalb von 1–3 Jahren) sind teilweise Rückerstattungen der Entschädigung möglich.

Wichtige Zeitleisten

JahrRecyclingziel (% nach Gewicht, basierend auf der durchschnittlichen Produktlebensdauer)
2026-2710%
2027-2810%
2028-2930%
2029-3030%
2030-3150%
2031-3250%
2032–33 +75%

Meilensteine

MilestoneFrist
Datum des Inkrafttretens der Regeln1st April 2026
CPCB-Portal betriebsbereitInnerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Regeln
Überarbeitung der BIS-StandardsInnerhalb von 6 Monaten
Erstes EPR-Zieljahr2026-2027

Zeitpläne eingeführt

  • Zeitplan X. – Liste der abgedeckten Nichteisenmetallprodukte
  • Planen Sie XI – Zeitplan für die EPR-Recyclingziele
  • Anhang XII – Produkte, die zur Aufarbeitung zugelassen sind
  • Anhang XIII – Mindestanforderungen an den Recyclinganteil

Für mehr Informationen: Bitte besuchen Sie die Website des Ministeriums für Umwelt, Wald und Klimawandel oder des CPCB.

Wir bestätigen, dass die oben genannten Informationen aus der Gazette of India stammen.

*Quelle

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