Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Laut CMSR sind alle Notifizierer eines Stoffes / Zwischenprodukts in aufgeführt Zeitplan II oder eine Gefährliche Chemikalie sind verpflichtet, ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt (SDB) in dem in festgelegten Format zu führen und einzureichen Zeitplan IX und teilen Sie das Sicherheitsdatenblatt mit dem nachgeschalteten Anwender des Stoffes.

Alle Importeure oder Hersteller eines Artikels, in denen ein Stoff oder ein Zwischenprodukt aufgeführt ist Zeitplan II in diesem Artikel über einer Konzentration von 1.0 Gew .-% (Gew./Gew.) vorhanden ist, muss auch ein aktuelles Sicherheitsdatenblatt wie oben beschrieben aufrechterhalten und vorlegen.

Die Melder und nachgeschalteten Anwender aktualisieren das Sicherheitsdatenblatt, sobald neue Informationen zu Gefahren verfügbar sind.

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