Indien ändert Regeln für die Entsorgung von Kunststoffabfällen

Regeln für die Entsorgung von Kunststoffabfällen

Am 27. April 2023 wird die Indisches Ministerium für Umwelt, Wald und Klimawandel veröffentlichte eine Mitteilung im Gazette of India, in der die Plastic Waste Management (Amendment) Rules, 2023, angekündigt wurden. Die Regeln traten am Tag der Veröffentlichung im Gazette in Kraft und sind eine Änderung der Plastic Waste Management Rules, 2016, die zuvor durch die Plastic Abfallwirtschaft
(Zweite Änderung) Regeln, 2022.

Die folgenden Änderungen wurden an den Plastic Waste Management Second Amendment Rules, 2022, vorgenommen:

Regel 10. Protokolle für kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffmaterialien.

Die Frist für die vorläufigen Zertifikate für biologisch abbaubare Kunststoffe, ausgestellt durch die Zentrale Umweltverschmutzungskontrollbehörde (Unterregel 5) wurde um ein Jahr verlängert. Die vorläufigen Zertifikate gelten bis zum 30. Juni 2024 mit der Bedingung, dass die Produktion oder der Import von biologisch abbaubarem Kunststoff nach dem 31. März 2024 eingestellt wird.

Regel 11. Kennzeichnung und Etikettierung

Die Regel, dass jede Kunststofftragetasche den Namen, die Registrierungsnummer des Herstellers oder Markeninhabers und die Dicke im Fall von Tragetaschen und Kunststoffverpackungen haben muss, gilt jetzt nicht für „starre Kunststoffverpackungen“.

Regel 13. Registrierung von Erzeuger, Verwerter und Hersteller

Jeder Hersteller oder Importeur muss zum Zwecke der Registrierung einen Antrag gemäß den in Anhang II aufgeführten Richtlinien stellen. Die Neuregistrierung entfällt (ab Unterregel 2). Die gemäß dieser Regel gewährte Registrierung darf nur auf Antrag von Herstellern, Importeuren geändert werden
& Markeninhaber, unter der bestehenden Registrierung der erweiterten Herstellerverantwortung. Die nach dieser Vorschrift erteilte Registrierung gilt für die Dauer von einem Jahr, sofern sie nicht widerrufen wird,
ausgesetzt oder aufgehoben und wird anschließend für drei Jahre gewährt.

Zeitplan II. Richtlinien zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Kunststoffverpackungen

  • Klausel 6.6: Die Angaben zur Registrierung im EPD-Portal wurden angepasst. Folgendes gilt jetzt: Bei der Registrierung müssen die Unternehmen die PAN-Nummer, die GST-Nummer, die CIN-Nummer des Unternehmens im Falle eines Unternehmens angeben, und die Unternehmen können die Aadhar-Nummer angeben und müssen die PAN-Nummer der autorisierten Person oder des Vertreters und anderer angeben erforderlichen Informationen nach Bedarf.
  • Klausel 10.6: Hersteller, Importeure und Markeninhaber müssen die gesammelten Kunststoffverpackungsabfälle bis zum 30. Juni des nächsten Geschäftsjahres jährlich auf dem EPR-Portal melden. Vorausgesetzt, dass das letzte Datum für die Einreichung der Jahreserklärungen für das Geschäftsjahr 2022-2023 der 31. Oktober 2023 ist.
  • Klausel 11.2: Kunststoffabfallverarbeiter (Recycler oder andere Abfallverarbeiter einschließlich Kompostierungsanlagen) müssen nach Ablauf eines jeden Geschäftsjahres bis zum 30. April Jahreserklärungen abgeben. Vorausgesetzt, dass das letzte Datum für die Einreichung der Jahreserklärungen für das Geschäftsjahr 2022-2023 der 31. Juli 2023 ist.

Das Amtsblatt finden Sie hier: https://egazette.nic.in/WriteReadData/2023/245496.pdf

*Quelle

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