Indien führt eine Änderung der Regeln für die Entsorgung von Kunststoffabfällen ein

Am März 15, 2024, das Ministerium für Umwelt, Wald und Klimawandel (MOEFCC) hat die Vorschriften zur weiteren Änderung der Kunststoffabfall-Bewirtschaftungsregeln von 2016, nämlich die Kunststoffabfall-Bewirtschaftungsregeln (Änderung) von 2024, im Gazette of India bekannt gegeben.  

Die Änderung trat mit dem Datum der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft. Mit dieser Änderung unternimmt Indien einen bedeutenden Schritt zur Bekämpfung der Plastikverschmutzung. 

Der Regelentwurf zur Änderung der Kunststoffabfallbewirtschaftungsregeln von 2016 wurde erstmals am 16. Oktober 2023 in der Gazette of India veröffentlicht und forderte die Öffentlichkeit innerhalb einer Frist von XNUMX Tagen zu Einwänden und Vorschlägen auf. 

Änderungen eingeführt 

In den geänderten Regeln wurden einige Abschnitte durch neue Klauseln ersetzt, unter anderem für biologisch abbaubare Kunststoffe unter der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). 

 EPR ist ein Abfall- und Umweltmanagementkonzept, das Unternehmen dazu ermutigt, nachhaltigere und recycelbare Produkte und Herstellungsprozesse zu entwickeln. Außerdem wird den Herstellern die Verantwortung auferlegt, die Umweltauswirkungen ihrer Produkte während ihres gesamten Lebenszyklus zu minimieren.  

In Regel 3 werden einige Klauseln ersetzt und hinzugefügt, die sich auf biologisch abbaubare Kunststoffe, Importeure, Hersteller, Produzenten und Verkäufer beziehen. Ebenso werden Änderungen in den verschiedenen Regeln der Plastic Waste Management (Amendment) Rules, 2016, eingeführt. 

Darüber hinaus sind folgende Änderungen enthalten: 

  • Anforderungen an die Kennzeichnung und Zertifizierung kompostierbarer oder biologisch abbaubarer Kunststoffe. 
  • Anforderungen an die Berichterstattung über die Menge der in Verkehr gebrachten Waren und den anfallenden Pre-Consumer-Abfall. 
  • Verantwortung von Herstellern, Produzenten, Importeuren und Markeninhabern für die Sammlung von Kunststoffverpackungen eingeführt. 
  • Richtlinien für die Zusammenarbeit mit lokalen Behörden auf freiwilliger Basis. 
  • Jährliche Berichtsmechanismen für verschiedene Unternehmen, die an der Kunststoffabfallbewirtschaftung beteiligt sind. 

Erweiterte Ziele der Produzentenverantwortung 

In Anhang II der Regeln ist das Ziel der erweiterten Herstellerverantwortung für jede Kategorie in der folgenden Tabelle aufgeführt:

Mindestgrad des Recyclings (ohne Entsorgung am Ende der Lebensdauer) von Kunststoffverpackungsabfällen 

                                                    (% des Ziels der erweiterten Herstellerverantwortung) 

Kategorie Kunststoffverpackungen 2024-25 2025-26 2026-27 2027–28 und danach 
Kategorie I 50 60 70 80 
Kategorie II 30 40 50 60 
Kategorie III 30 40 50 60 

Die Kategorien sind wie folgt definiert: 

Kategorie I: Starre Kunststoffverpackungen 

Kategorie II: Flexible einschichtige oder mehrschichtige Kunststoffverpackungen, Kunststofffolien oder ähnliches und Abdeckungen aus Kunststofffolie, Tragetaschen, Kunststoffbeutel oder -beutel. 

Kategorie III: Mehrschichtige Kunststoffverpackungen (mindestens eine Schicht Kunststoff und mindestens eine Schicht aus anderem Material als Kunststoff). 

Weitere Einzelheiten zu den eingeführten Änderungen finden Sie hier: 

https://moef.gov.in/wp-content/uploads/2024/03/GSR201(E)-[14032024]-Plastic-Waste-Mangement-Rules-2024.pdf

Wir bestätigen, dass die oben genannten Informationen vom Ministerium für Umwelt, Wald und Klimawandel (MOEFCC) zusammengestellt wurden.

*Quelle

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