Indien führt ab dem 1. Oktober verbindliche Anforderungen für die Importdeklaration von Chemikalien ein

Einfuhrerklärung für Chemikalien

Im Juni 7, 2023, der Indische Zentralbehörde für indirekte Steuern und Zölle (CBIC) hat das Rundschreiben Nr. 15/2023 herausgegeben, das die Angabe zusätzlicher Parameter für importierte Waren wie wissenschaftliche Namen, IUPAC-Namen, Markennamen, CAS-Nummer usw. sowie vollständige Angaben zu importierten Produkten zwingend vorschreibt. Die Anforderungen sollten am 1. Juli 2023 in Kraft treten. Am 30. Juni 2023 führte das CBIC jedoch eine Änderung des Rundschreibens ein, mit der das Datum für die obligatorischen zusätzlichen Anforderungen für den Import/Export bestimmter Produkte auf den 1. Juli 2023 verschoben wurde. bis 1. Oktober 2023.  

Das Rundschreiben wurde weiter mit der Abteilung für Chemie und Petrochemie, dem Ministerium für AYUSH und dem besprochen Generaldirektion Außenhandel (DGFT). Es wurde der Schluss gezogen, dass die Angabe vollständiger Produktdetails in Import-/Exporterklärungen den Weg für eine effektivere Bewertung ebnen, Rückfragen vermeiden und die Abfertigungsprozesse beschleunigen kann. 

Für Einfuhr-/Ausfuhranmeldungen werden folgende zwingende Anforderungen hinzugefügt: 

  • Die Erklärung von IUPAC Name und CAS-Nummer der enthaltenen Chemikalien für den Import. 
  • Die Angabe des Namens der Heilpflanze bei der Ausfuhr von Pflanzenteilen. 
  • Die Angabe des Namens der Formulierung für den Export von Formulierungen verschiedener Arzneimittelströme. 
  • Die Deklaration des Oberflächenmaterials, das mit der Chemikalie in Kontakt kommt, für den Export verschiedener Produkte. 

*Quelle

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