Indien veröffentlicht Entwurf einer Mitteilung zur Kunststoffabfallbewirtschaftung

Indien veröffentlicht Entwurf einer Mitteilung zur Kunststoffabfallbewirtschaftung

Am 16. Oktober 2023 wird die Indisches Ministerium für Umwelt, Wald und Klimawandel (MoEFCC) hat im Gazette of India einen Notifizierungsentwurf für Regeln zur Kunststoffabfallbewirtschaftung veröffentlicht. Die Regeln können als „Plastic Waste Management (Second Amendment) Rules, 2023“ bezeichnet werden. Der Benachrichtigungsentwurf kann ab dem Datum der Veröffentlichung im Gazette of India 60 Tage lang kommentiert werden.  

Dem Entwurf zufolge sollten Hersteller und Importeure von Kunststoffverpackungen, Produkten mit Kunststoffverpackung, Tragetaschen, Mehrschichtverpackungen oder Kunststofffolien die Registrierung der betreffenden State Pollution Control Boards (SPCB) oder des Pollution Control Committee einhalten. 

Kunststoffverpackungen 

Unter Kunststoffverpackungen versteht man Verpackungsmaterial aus Kunststoff zum Schutz, zur Konservierung, zur Lagerung und zum Transport von Produkten auf vielfältige Weise und umfasst folgende Kategorien: 

Kategorie IStarre Kunststoffverpackung
Kategorie IIFlexible Kunststoffverpackungen aus ein- oder mehrschichtiger Ausführung
Kategorie IIIMehrschichtige Kunststoffverpackung
Kategorie IVKunststoffverpackungen aus kompostierbaren Kunststoffen
Kategorie V.Kunststoffverpackungen aus biologisch abbaubaren Kunststoffen

Die Dickenvorgabe gilt nicht für Tragetaschen und Gebrauchsgegenstände aus kompostierbarem Kunststoff und biologisch abbaubarem Kunststoff. Tragetaschen und Gebrauchsgegenstände aus kompostierbaren Kunststoffen müssen der indischen Norm IS/ISO 17088:2021 mit dem Titel „Spezifikationen für kompostierbare Kunststoffe“ in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Die Hersteller oder Verkäufer von kompostierbarem und biologisch abbaubarem Kunststoff, Tragetaschen und/oder Gebrauchsgegenständen oder beidem müssen vor der Vermarktung oder dem Verkauf ein Zertifikat vom Central Pollution Control Board einholen. 

Erweiterte Herstellerverantwortung 

Hersteller, Importeure und Markeninhaber müssen die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Kunststoffverpackungen nach folgenden Kriterien einhalten: 

  • Kompostierbare und biologisch abbaubare Kunststoffe 
  • Mehrschichtige Kunststoffbeutel oder -beutel 

Die EPR-Ziele für Mindestgrade des Recyclings (ohne Entsorgung am Ende der Lebensdauer) von Kunststoffverpackungsabfällen für jede Kategorie sind in der folgenden Tabelle aufgeführt: 

                                             (% des Ziels der erweiterten Herstellerverantwortung)

Kategorie               2024-252025-262026-272027–28 und danach
Kategorie I50607080
Kategorie II30405060
Kategorie III30405060
Kategorie IV50607080

BIS-Bericht 

In Fällen, in denen mit der Probenprüfung begonnen wurde, bevor das Labor von BIS (Bureau of Indian Standards) oder NABL (National Accreditation Board for Testing and Calibration Laboratories) anerkannt/zertifiziert wurde und der Bericht IS 17899 T:2022 entspricht, gilt: Die Produktionsprobe sollte zur erneuten Prüfung an BIS geschickt werden, um die biologisch abbaubaren Eigenschaften zu überprüfen.  

Laut BIZ-Vorschriften Jede Kunststoffverpackung sollte hinsichtlich ihrer Eigenschaften als „kompostierbar“, „recycelt“ oder „biologisch abbaubar“ (mit einer bestimmten Anzahl von Tagen für den Abbau des Produkts) gekennzeichnet sein. 

Registrierung:  

Jede Person, die mit dem Verkauf, der Herstellung oder der Herstellung von Rohstoffen oder Kunststoffprodukten befasst ist, sollte eine einmalige Registrierung im CPCB-Webportal beantragen.  

Die Registrierungsrichtlinien sind auf der offiziellen Website von CPCB aufgeführt: https://cpcb.nic.in/registration-for-brand-owner/ 

Jede örtliche Körperschaft ist für die Entwicklung und Einrichtung einer Infrastruktur für die Trennung, Sammlung, Lagerung, den Transport, die Verarbeitung und die Entsorgung von Kunststoffabfällen verantwortlich, entweder selbst oder durch Beauftragung von Agenturen oder Herstellern, indem sie eine Bewertung der in einem Jahr erzeugten Kunststoffabfälle, einschließlich Altkunststoff, durchführt Abfall bis zum 30. Juni des nächsten Geschäftsjahres und ergreift die notwendigen Schritte, um die Lagerung, Verteilung, den Verkauf und die Verwendung verbotener Einwegkunststoffartikel in seinem Zuständigkeitsbereich zu verhindern. Auch durch die Bewertung der zur Sammlung, Trennung und Verarbeitung verfügbaren Infrastruktur für die Entsorgung von Kunststoffabfällen und deren Berichterstattung auf der CPCB-Website. 

Der Bericht muss folgende Punkte enthalten:  

  1. In einem Jahr erzeugter Plastikmüll, einschließlich Altplastikmüll. 
  2. Infrastruktur für die Entsorgung von Kunststoffabfällen zur Sammlung, Trennung und Verarbeitung verfügbar. 
  3. Prognose des anfallenden Plastikmüllaufkommens. 
  4. Stand der Ausarbeitung und Umsetzung der Satzung. 
  5. Maßnahmen zur Verhinderung der Lagerung, Verteilung, des Verkaufs und der Verwendung verbotener Einwegartikel aus Kunststoff. 

Jede registrierte Person sollte den Jahresbericht ausfüllen. Der Bericht kann durch Übermittlung von Angaben auf dem CBCP-Webportal ausgefüllt werden. Nachfolgend finden Sie die Formulare, die von den jeweiligen Verpflichteten eingereicht werden können: 

Formulare Nr.Verpflichtete StellenFristen
Formular IVJede Person, die sich mit dem Recycling oder der Verarbeitung von Kunststoffabfällen beschäftigt30 April
Formular VAlle städtischen Gebietskörperschaften sowie die Panchayati Raj Institution auf Bezirksebene30 Juni
Formular VIJedes State Pollution Control Board oder Pollution Control CommitteeJuli 31
Formular VIIJeder Hersteller und Importeur von Kunststoffrohstoffen30 Juni

Den vollständigen Text des Entwurfs der Regeln zur Kunststoffabfallbewirtschaftung (zweite Änderung) von 2023 finden Sie hier hier.

*Quelle 

Übersetzen "