Entwurf der Regeln für die Verwaltung von Altfahrzeugen 2024: Ein Schritt in Richtung einer verantwortungsvollen Entsorgung von Autos in Indien

Im Januar 30, 2024, Indiens Ministerium für Umwelt, Wald und Klimawandel (MoEFCC) hat den Entwurf der Regeln für die Verwaltung von Altfahrzeugen (2024) veröffentlicht und damit ein Bekenntnis zu nachhaltigen Praktiken in der Automobilindustrie signalisiert. Kommentare zum Entwurf werden 60 Tage lang ab dem Datum der Veröffentlichung erbeten. 

Wichtigste Highlights des Entwurfs: 

1. Erweitertes Herstellerverantwortungssystem: 

Der Regelentwurf schlägt die Umsetzung eines vor Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR)-System für Automobilhersteller und andere Unternehmen ab April 2025. Dieses System zielt darauf ab, die verantwortungsvolle und umweltfreundliche Entsorgung von Altfahrzeugen (End-of-Life Vehicles, ELVs) sicherzustellen. 

2. Einbeziehung von Elektrofahrzeugen: 

Die Verordnung gilt insbesondere für Elektrofahrzeuge (EVs), einschließlich E-Rikschas und E-Carts, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen. Dies bedeutet einen umfassenden Ansatz für das Management des Lebenszyklus von Fahrzeugen, der der wachsenden Bedeutung der Elektromobilität gerecht wird. 

3. Registrierungs- und Meldepflichten: 

Hersteller, die unter die im Entwurf dargelegte Definition fallen, einschließlich Hersteller, Monteure und Importeure, müssen sich innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung der Regeln auf einem speziellen Portal registrieren. Sie müssen außerdem Jahresberichte vorlegen, in denen die auf den Markt gebrachten Fahrzeuge, der Stahlverbrauch und die Einhaltung der Recyclingziele aufgeführt sind. 

4. Recyclingziele: 

Der Entwurf legt ehrgeizige Stahlrecyclingziele für Privat- und Nutzfahrzeuge fest, berechnet auf der Grundlage des Stahls, der in Fahrzeugen verwendet wurde, die vor 20 Jahren für Privatfahrzeuge und vor 12 Jahren für Nutzfahrzeuge auf den Markt kamen. 

5. Umweltentschädigung bei Verstößen: 

Bei Verstößen sieht der Entwurf als Alleinstellungsmerkmal eine Umweltentschädigung als Strafe vor. Eine teilweise Erstattung kann gewährt werden, wenn der Verstoß innerhalb von drei Jahren nach Verhängung der Strafe behoben wird und so ein Anreiz zur fristgerechten Einhaltung geschaffen wird. 

Der Regelentwurf stellt einen Meilenstein bei der Förderung nachhaltiger Praktiken in der Automobilindustrie dar und steht im Einklang mit den weltweiten Bemühungen, eine umweltfreundlichere Zukunft aufzubauen. Interessengruppen werden aufgefordert, den Entwurf vollständig zu prüfen und sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten. 

Eine detaillierte Übersicht des Entwurfs ist abrufbar hier das Dokument.

Wir bestätigen, dass die oben genannten Informationen vom Ministerium für Umwelt, Wald und Klimawandel, Indien, zusammengestellt wurden.

*Quelle

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