Batteriestandards für Elektrofahrzeuge geändert, um die Sicherheit in Indien zu verbessern

Ab dem 1. Oktober 2022 Wiederaufladbare elektrische Energiespeichersysteme (REESS) und Hersteller von Elektrofahrzeugen müssten neue Änderungen an spezifischen technischen Anforderungen für erfüllen REESS oder Batterien für Elektrofahrzeuge der Klassen „M“ und „N“. „M“ bezeichnet elektrische vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung und „N“ bezeichnet elektrische vierrädrige Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung. Diese Änderungen wurden am 1. September 2022 vom indischen Ministerium für Straßenverkehr und Autobahnen angekündigt. Zuvor hatte das Ministerium durch einen Bescheidentwurf vom 25. August 2022 die Änderungen der Zentralen Kraftfahrzeugordnung 1989 angekündigt.

Diese Änderungen sehen zusätzliche Sicherheitsanforderungen in Bezug auf Batteriemanagementsysteme (BMS), Bordladegeräte, Batteriepaketdesign und Wärmeausbreitung aufgrund von internen Zellkurzschlüssen vor, die zu Bränden führen, basierend auf dem Bericht eines vom Straßenverkehrsministerium eingesetzten Expertenausschusses .

Die Änderung 2 zum Automotive Industry Standard AIS 156 enthält spezifische Anforderungen für Kraftfahrzeuge der Klasse L – Kraftfahrzeuge mit weniger als vier Rädern und elektrischem Antriebsstrang.

Änderung 2 zu AIS 038 Rev.2 listet spezifische Anforderungen für elektrische Antriebsstränge von Fahrzeugen der Klasse M und Kraftfahrzeugen der Klasse N auf.

Das Ministerium gab auch den Entwurf der Benachrichtigung GSR 659 (E) zur Änderung von Unterregel 4 der Regel 124 der Central Motor Vehicles Rules (CMVR) 1989 heraus, um die Konformität der Produktion für Traktionsbatterien vorzuschreiben, die in Fahrzeugen mit Elektroantrieb verwendet werden.

*Quelle

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